Echtheitsbeweis
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Urkunde — (lat. Instrumentum), 1) im weitesten Sinne jedes Beweismittel, mit Einschluß der Zeugen; 2) im engeren Sinne ein lebloser, von Menschenhand gefertigter Gegenstand, welcher entweder zur Erhaltung des Andenkens an irgend eine Begebenheit od. zur… … Pierer's Universal-Lexikon
Karlsschrein — Vordere Giebelseite … Deutsch Wikipedia
Urkundenbeweis — Der Urkundenbeweis ist ein Beweismittel im deutschen Prozessrecht neben dem Augenschein, der Zeugenvernehmung, dem Sachverständigengutachten und mit Einschränkungen der Parteivernehmung. Im Zivilprozess und im Strafprozess gelten für den… … Deutsch Wikipedia
Urkundsbeweis — Der Urkundenbeweis ist ein Beweismittel im deutschen Prozessrecht neben dem Augenschein, der Zeugenvernehmung, dem Sachverständigengutachten und mit Einschränkungen der Parteivernehmung. Im Zivilprozess und im Strafprozess gelten für den… … Deutsch Wikipedia
Charta — Char|ta 〈[ kạr ] f. 10〉 1. 〈in der Antike〉 Papierblatt zum Schreiben 2. 〈im MA〉 Urkunde 3. 〈heute〉 Verfassungsurkunde ● Charta der Vereinten Nationen [<lat. charta „Papier“ <grch. chartes „Blatt der Papyrusstaude“, vermutl. <ägypt.;… … Universal-Lexikon